Navigation
Kopfzeile

 

I. Allgemeine Vertragsbedingungen 

1. Allgemeines 

Der Verkauf und die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen und im Text der Auftragsbestätigung genannt sind. Etwaige von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbzw. Mietbedingungen des Vertragspartners verpflichten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Das gilt auch, wenn diesen Bedingungen Erklärungen des Vertragspartners beigefügt oder auf seinen Formularen aufgedruckt sind und wir ihrer Geltung nicht ausdrückenlich widersprechen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde. Die anwendungstechnische Beratung ist unverbindlich – auch auf etwaiger Schutzrechte Dritter – und befreit den Vertragspartner nicht von der Verpflichtung der eigenen Prüfung des Vertragsgegenstandes auf seine Eignung für die beabsichtigten Einsatzbedingungen. Die gesetzlichen Schutzrechte sind einzuhalten. Die Verantwortung für die Abweichung von Schutzrechten trägt diejenige Partei, die die technische Ausführung vorschlägt.

2. Angebot 

Die Angebote erfolgen freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Gewichtsund Maßangaben) sind nur dann verbindlich, wenn sie als solche bezeichnet sind. Auskünfte über Materialien und deren Verwendung werden nach bestem Wissen ohne Gewehr erteilt. Eine wirksame Zusicherung von Eigenschaften im Sinne § 459 (2) BGB bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bezeichnung als solcher.

3. Preise 

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen bzw. Mietzins eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4. Lieferfrist 

Hinsichtlich der Frist der Lieferung sind die beiderseitigen mündlichen bzw. schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich, gilt die Bereitstellung der Ware als Vertragserfüllung. Fälle höherer Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen u.a. führen zu einer angemessenen Lieferzeitverlängerung. Wir geraten erst in Lieferverzug, wenn eine weitere, vom Vertragspartner gesetzte Frist von mindestens 14 Werktagen verstrichen ist und wir die Verzögerung zu vertreten haben. Wird die Lieferung auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, so kann beginnend 1 Monat nach Anzeige der Lieferbereitschaft Lagergebühr in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Vertragspartner berechnet werden. Das Lagergeld wird auf 5% des Rechnungsbetrages begrenzt.

5. Zahlungsbedingungen 

Leistungsort für die Zahlung des Rechnungsbetrages ist unsere Bank. Die Leistung gilt als erbracht, wenn der zu zahlende Betrag auf unserem Konto wertgestellt ist. Die Fälligkeit der Rechnung wird in der Rechnung gesondert festgelegt. Zahlungen mit Wechsel oder Scheck bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommt der Vertragspartner nach Mahnung in Verzug. Wir sind dann berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz sowie 5,- Euro für jedes Mahnschreiben zu berechnen. Falls wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt nachzuweisen, daß uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Zahlungsverzug oder Scheckprotest sind wir berechtigt, Vorkasse und Sicherheitsleistungen zu verlangen, alle offen stehenden Rechnungen fällig zu stellen und weitere Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen, ohne selbst in Verzug zu geraten. Unserem Vertragspartner steht ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn die geltend gemachten Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Sonstige Schadensersatzansprüche 

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus positiver Forderungsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlung und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns gehaftet wird.

7. Gerichtsstand 

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner ein Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, das Gericht, welches für unseren Firmensitz zuständig ist.

8. Anwendbares Recht 

Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

II. Verkaufsbedingungen 

1. Eigentumsvorbehalt 

Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Vertragspartner aus der Geschäftsbedingung zustehenden Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt und Wertveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, daß der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist pfleglich zu behandeln und jeder Standortwechsel, insbesondere der Zugriff Dritter , uns sofort mitzuteilen. Der Vertragspartner räumt uns unwiderruflich das Recht ein, seine Räumlichkeiten bzw. Baustellen zu betreten, um das dort befindliche Vorbehaltsgut abzuholen. Im Falle der Rücknahme unserer Ware haben wir Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsnachlassung und Wertminderung. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns an der Vorbehaltsware zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 v.H. übersteigt, werden wir auf Wunsch des Vertragspartners einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

2. Haftung von Mängeln 

Mängel sind unverzüglich nach Feststellung vom Vertragspartner anzuzeigen. Die Untersuchungspflicht des Vertragspartners erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Ungeachtet etwaiger Mängel ist die gesamte Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Jede Mängelrüge muß schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel erfolgen. Wir haben das Recht, die beanstandete Ware zu besichtigen. Wird ein Mangel nachgewiesen, leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung und bei Fehlschlagung der Nachbesserung liefern wir eine mangelfreie Ware gegen Rückgabe der beanstandeten Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Vertragspartner das Recht auf Wandlung oder Minderung. Für die Mängelbeseitigung hat der Vertragspartner uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung frei. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die, nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Weitere Ansprüche der Vertragspartner und gegenüber sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht in Fällen der groben Fahrlässigkeit, des Vorsatzes oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

III. Mietbedingungen 

1. Genehmigung 

Der Mieter ist verpflichtet, Anmeldungen und Genehmigungen für den Einsatz des Mietgegenstandes selbst vorzunehmen bzw. einzuholen.

2. Mietgegenstand 

Der Mietgegenstand darf an Dritte weder vermietet noch verliehen werden. Der Mietgegenstand darf nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden. Zur Überprüfung des Einsatzes des Mietgegenstandes entsprechend der schutzrechtlichen Vorschriften, ist uns der Einsatzort bekanntzugeben und der Zugang nach vorheriger Abstimmung zu gewährleisten.

3. Mietdauer 

Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem der Mietgegenstand unser Lager verläßt und endet nach Wiedereintreffen des Mietgegenstandes in unserem Lager.

4. Transport 

Wird von uns ein anderer Rückgabeort als der Ort der Abholung bestimmt, übernehmen wir die nachweislich entstandenen Mehrkostenfür den längeren Transportweg.

5. Mietzins 

Für die Mietung eines Gegenstandes ist ein Tagesmietzins zu entrichten, der pro Kalendertag des Mietzeitraumes berechnet wird. Transportkosten sind nicht im Mietzins enthalten. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Mietzins nicht eingeschlossen und wird bei der Rechnungstellung zuzüglich berechnet.

6. Haftung 

Der Mieter hat alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten sowie notwendige Wartungsarbeiten zu veranlassen. Bei rechtswidrigem Gebrauch des Mietgegenstandes oder Verletzung der Obhutspflicht durch den Mieter, kann das Vertragsverhältnis von uns fristlos gekündigt werden. Endet das Mietverhältnis durch schriftliche fristlose Kündigung und entsteht uns infolge unterbliebener Weitervermietung ein Schaden, so haftet der Mieter hierfür bis zum Ende der Mietzeit. Kosten für laufende Wartung und Pflege des Mietgegenstandes hat der Mieter zu tragen. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn der Mietgegenstand beschädigt wird. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat den Mietgegenstand in dem selben Zustand zurückzugeben, wie er übernommen wurde.


hoehenmesserAbstand www.aiyoota.com eCommerce Online-Shop ShopSoftware CMS Content-Management-System WDPX-Frank Wollweber, 38855 Wernigerode, Germany
Logo

Warenkorb

 
schliessen
Warenkorb
CartDer Warenkorb ist leer!
0Warenkorb